Theoretische Ausbildung
Startklar für die Straße durch unsere effektive Theorieausbildung
Der theoretische Unterricht umfasst Themen des Grundstoffes und des klassenspezifischen Stoffes. Bei einer Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis müssen lediglich mindestens 6 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten des Grundstoffes absolviert werden.
Bei einer Ersterteilung der Fahrerlaubnis muss an mindestens 12 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten des Grundstoffes teilgenommen werden.
Die klassenspezifischen Themen der Klasse B umfassen 2 Unterrichte je 90 Minuten.
Für die Klasse AM sind 2 klassenspezifische Unterrichte je 90 Minuten vorgeschrieben, bei den Klassen A1, A2, A je 4 klassenspezifische Unterrichte je 90 Minuten. Die Klassen A2 und A benötigen beim Stufenführerschein keinen theoretischen Unterricht.
Für die Klasse BE fällt kein theoretischer Unterricht an.